1. ALLGEMEINES
(1) Die Bosch eMTB Challenge („Veranstaltung“) ist eine Veranstaltung der „GARDA DOLOMITI – AZIENDA PER IL TURISMO S.P.A.“ („Veranstalter“).
(2) Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer der Veranstaltung („Teilnehmer“) verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des vorliegenden Reglements.
(3) Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden) - auch noch zeitlich kurz vor der Veranstaltung - die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecke im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
(4) Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist der Veranstalter berechtigt, gegen den betreffenden Teilnehmer Strafen zu verhängen. „Veranstaltungspersonal“ und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten, Marshalls).

2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG – GESUNDHEIT
(1) Teilnahmeberechtigt sind Amateur- und Profisportler ab 14 Jahren. 
(2) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
(3) Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen einer unterzeichneten Haftungserklärung. Diese kann auch vor Ort unterzeichnet werden.

3. AUSRÜSTUNG
(1) Zugelassen sind handelsübliche Mountainbike Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis maximal 25 km/h. Diese gelten als Fahrrad und sind daher versicherungs- und zulassungsfrei. S-Pedelecs mit unlimitierter Tretunterstützung gelten als Kleinkraftrad oder Motorrad und sind nicht zum Start zugelassen. Wer mit einem S-Pedelec startet welches eine höhere Motorunterstützung als 25 km/h vorweist, verstößt nicht nur gegen das Reglement, sondern auch gegen die Straßenverkehrsordnung und macht sich somit strafbar.
(2) Systeme, die sich während des Wettbewerbs von Pedelec auf Speed Pedelec umschalten lassen, werden vom Rennen ausgeschlossen.
(3) Alle Teilnehmer müssen während des gesamten Wettbewerbs einen zugelassenen und geprüften Helm tragen. Des Weiteren wird dringend empfohlen Knieschoner, geschlossene Handschuhe und ein kurz- oder langärmliges Trikot zu tragen.
(4) Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation.
(5) Es wird den Fahrern ausdrücklich empfohlen ihr Handy mitzuführen, um in Notfallsituationen erreichbar zu sein.
(6) Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss ein Prüfsiegel einer international anerkannten Prüfstelle enthalten.

4. KONTROLLEN UND TUNING
Ein Tuning oder Manipulation des Systems ist verboten. Vor dem Start erfolgt eine Sichtkontrolle. Während des Rennens und im Ziel werden stichprobenartige Kontrollen durch den Veranstalter durchgeführt.

5. START
(1) Der Start in die Challenge erfolgt in Gruppenweise und Zeitversetzt um größere Wartezeiten an den Stages zu vermeiden. Die Zeiten der jeweiligen Blöcke werden am Vorabend bekannt gegeben. Die Bekanntmachung der Zeiten erfolgt durch einen Aushang bei der Registrierung.
(2) An den Stages gibt es keine festen Startzeiten. Der Start erfolgt offen, jedoch nur auf Anweisung des Personals.
(3) Jeder Fahrer startet einzeln in die Wertungsprüfungen/Stages. Die Zeitabstände in den Stages betragen mindestens 30 Sekunden, können aber durch das Stagepersonal je nach Bedarf angepasst werden.
(4) Ein Streckenposten gibt den Start für den Teilnehmer frei.

6. WICHTIGE VERHALTENSREGELN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
(1 )Die Teilnehmer müssen sich jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsregeln halten.
(2) Die Fahrer dürfen keine Hilfe von außen (Nicht Fahrern) erhalten. Dies beinhaltet die Hilfe von Team Mitgliedern oder Zuschauern beim Tragen der Ausrüstung rund um die Strecke oder beispielsweise die Hilfe bei Reparaturen während des Rennens. Teilnehmer untereinander dürfen sich unterstützen.
(3) Die Akkus dürfen getauscht werden, allerdings müssen die Ersatzakkus selbst mitgeführt werden! Eine Übergabe eines Akkus von Außen führt zur Disqualifikation.
(4) Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(5) Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge wegzuwerfen oder fallenzulassen, insbesondere Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher.
(6) Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben, ohne die anderen Teilnehmer zu behindern. Es gibt keine Tech Zone.
(7) Das Mitführen von Glasbehältern ist während des Wettkampfs verboten.
(8) Der Fahrer darf die Ziellinie zu Fuß überqueren, vorausgesetzt er hat sein Rad dabei.
(9) Wenn ein Fahrer die Strecke aus irgendeinem Grund verlässt, muss er zu genau diesem Punkt zurückkehren und darf von dort aus weiterfahren.
(10) Es findet kein Training statt. Die Strecke darf nur während der Challenge befahren werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation.

7. STARTNUMMERN
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung seine Startnummern jederzeit gut sichtbar am Rad (Lenker) und als Rückennummer zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt oder sonst unkenntlich gemacht werden.

8. ZEITMESSUNG UND ORIENTIERUNGSPUNKTE
(1) Die Zeitmessung wird mit einem Transponder durchgeführt. Der Transponder wird bei der Startnummernausgabe ausgehändigt und muss am Handgelenk befestigt werden.
(2) Die Zeiten werden mittels Transponder nur auf den Stages genommen. Die einzelnen Zeiten aus den Stages werden zu einer Gesamtzeit zusammen gerechnet.
(3) Auf den Transferwegen wird die Zeit nicht genommen, jedoch gibt es eine maximale Zeit, in der jeder Teilnehmer wieder im Ziel angekommen sein muss. Die Maximalzeit wird beim Briefing bekannt gegeben.
(4) Auf den Transferstrecken müssen Orientierungspunkte angefahren werden. Die Registrierung erfolgt hierbei mittels des Transponders. Je Nichtregistrierung erfolgt eine Zeitstrafe von 10 Sekunden.
(5) Bei den Uphill Stages gibt es „No Feet Zones“. Diese Zonen werden durch einen Marshall kontrolliert. Bei Absetzen wird ein akustisches Signal durch den Marschall gegeben und somit registriert. Pro Absetzten erfolgt eine Zeitstrafe von 10 Sekunden.

9. VERPFLEGUNG UND GETRÄNKE
(1) Jeder Teilnehmer ist während des Wettbewerbs für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter wird an einer Verpflegungsstelle für angemessene und ausreichend Verpflegung sorgen. Dieser Verpflegungspunkt wird den Fahrern durch Schilder angezeigt und ist in der Karte eingezeichnet. Jeder Teilnehmer bekommt durch vorzeigen der Startnummer Essen und Trinken an den Verpflegungspunkten.
(3) Die Teilnehmer verpflichten sich, keinerlei Abfälle zu hinterlassen, um die Umwelt nicht zu beeinträchtigen.
(4) Während der Challenge herrscht absolutes Alkoholverbot.

10. WERTUNGEN
(1) Die Starter der Bosch eMTB Challenge starten als Einzelstarter.
(2) Es wird in 2 Kategorien gewertet. eMTB Rider Amateur und eMTB Rider Advanced. Die eMTB Rider Advanced müssen eine Spezialstage mehr absolvieren. In der Regel ergeben sich dadurch mehr Kilometer und Höhenmeter in der Gesamtstrecke.
(3) Männer und Frauen werden getrennt gewertet.

11. VORZEITIGES BEENDEN DER BOSCH EMTB CHALLENGE
(1) Teilnehmer, die den Wettbewerb vorzeitig beenden, müssen sich unverzüglich bei der Zeitnahme im Zielbereich zurückmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht bei der Zeitnahme zurückmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion auf Kosten des Teilnehmers einleiten.

12. SIEGEREHRUNG
(1) Eine Siegerehrung findet ca. 30 Minuten nach der Challenge statt. Es werden die jeweils drei Erstplatzierten gebeten, bei der Siegerehrung anwesend zu sein. Für die jeweils ersten drei Plätze werden Pokale ausgegeben.

13. STRECKE
(1) Die Strecke wird erst am Start bekannt gegeben. Jeder Teilnehmer erhält eine Karte mit der Gesamtstrecke, den Orientierungspunkten und Stages. Die Transferstrecke wird nicht durchgängig ausgeschildert, sie wird an markanten Stellen mit Absperrband, Torfahnen oder ähnlichem markiert. Wer auf den Wertungsprüfungen die Strecke verlässt, muss unbedingt wieder an genau diese Stelle zurückkehren.
(2) Die Reihenfolge der Orientierungspunkte und Stages muss eingehalten werden. Die genaue Reihenfolge kann man der einer Tabelle auf der Karte entnehmen.
(3) Das Abkürzen der Strecke, um sich einen Vorteil gegenüber anderen Fahrern zu verschaffen, führt zur sofortigen Disqualifikation.
(4) Die Strecke darf ausschließlich während der Challenge von den Fahrern genutzt werden. Während des Wettbewerbs sind Streckenposten und medizinisches Personal an der Strecke.

14. MEDIZINISCHE VERSORGUNG
(1) Der Veranstalter sorgt für eine angemessene medizinische Versorgung durch Ärzte und Sanitäter an der Strecke.
(2) Fahrer, die erste Hilfe geleistet haben oder durch einen Unfall in ihrem Rennen gestört wurden, müssen den Vorfall dem Rennleiter im Zielbereich mitteilen. Der Rennausschuss nimmt dies zur Kenntnis und korrigiert die Zeit bei Bedarf in angemessener Weise.
(3) Um es dem Rettungsteam zu ermöglichen bei einem Unfall den verletzten Fahrer zu erreichen, kann eine Stage gesperrt oder sogar komplett aus dem Rennen genommen werden.

15. JURY & PROTEST
(1) Der Veranstalter setzt anlässlich einer jeden Veranstaltung eine Jury ein („Jury“). Die Jury besteht aus drei frei vom Veranstalter bestimmten Mitgliedern (in der Regel Rennleiter, Organisationsleiter, Leiter der Zeitnahme)
(2) Jegliche Entscheidungen zum Rennablauf, zu Regelverstößen und insbesondere Disqualifikationen werden von diesem Gremium getroffen.
(3) Die Jury entscheidet über ihr vom Veranstaltungspersonal (z.B. Streckenposten, Marshalls) mitgeteilte Regelverstöße und Proteste. „Proteste“ sind von Teilnehmern mitgeteilte Regelverstöße anderer Teilnehmer oder Beschwerden von Teilnehmern gegen die Maßnahmen (z.B. Sanktionen) des Veranstaltungspersonals. Proteste sind bis spätestens einer halben Stunde nach Zielschluss im Rennbüro einzulegen und ggf. unter Benennung von Beweismitteln (z.B. Zeugen) schriftlich zu begründen. Die Protestgebühr beträgt 50€ und ist mit Einlegung des Protests zu zahlen. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter und wird ansonsten unmittelbar erstattet.

16. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
(1) Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:

a) Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

b) Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

c) Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.

(2) Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten/Fahrfehler anderer Fahrer verursacht werden oder die Tatsache, dass Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert sind.
(3) Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke, Ausrüstungsgegenstände und Schäden an den Fahrrädern, die während des Transports entstehen.

17. HAFTUNG DES TEILNEHMERS UND FREISTELLUNG
(1) Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden des Veranstalters oder Dritter (z.B. anderer Fahrer), dem jeweils Geschädigten gegenüber uneingeschränkt haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich hiermit, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Dritten („Freistellungsberechtigte“) von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen, die diese gegen den jeweils Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit den vom Teilnehmer verursachten Schäden geltend machen und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (inklusive Rechtsverteidigung) zu tragen. 

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